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Die Schweigepflicht (Verschwiegenheitspflicht) ist die rechtliche Verpflichtung von Seelsorger/Innen und Ärzt/Innen oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Die Schweigepflicht dient dem Schutz der Privatsphäre einer Person, die sich einem/einer Seelsorger/In oder einem/einer Ärzt/In anvertraut.
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