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Wenn ein Kind zu früh geboren wird und es deshalb oder wegen einer Erkrankung in einen lebensbedrohlichen Zustand gerät, ist es für viele Eltern ein Trost, dass sie es dem Schutz und der Liebe Gottes anvertrauen können. Die Taufe ist der sichtbare Ausdruck dafür. Nach kirchlichem Recht ist die Taufe gleichzeitig die Aufnahme in die christliche Gemeinde, darum kann nur getauft werden, wer am Leben ist, und darum darf in Notsituationen jeder Christ taufen. Es braucht dazu auch keine Taufpaten/ innen.

Eine Taufhandlung nach dem Tod eines Kindes gilt rechtlich als Segen, hat aber als Ausdruck von Glauben und Vertrauen die gleiche Bedeutung und ist für die Eltern oft der einzige Trost.

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© Konvent für Klinikseelsorge in der EKHN