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Menschen in der forensischen Psychiatrie sind durch extreme
psychische Störungen zu Straftätern geworden. Sie wurden
vom Gericht nicht verurteilt, sondern in eine Psychiatrie einge-
wiesen, zu therapeutischen Behandlungen‚ zur Heilung.
Kann sich der Patient den therapeutischen Angeboten der Klinik öffnen, dann werden ihm die Konsequenzen seiner Delikte für sich und
andere betroffene Menschen bewusst. Verweigert er die Therapie, dann bleibt er seinen psychischen Störungen verhaftet und auf unbestimmte Zeit Patient der Klinik.
Seelsorge begleitet diese Menschen auf einem schwierigen, oft endlos erscheinenden Weg. Diese Begleitung dauert Monate und Jahre lang. In Ergänzung zur Therapie bietet Seelsorge an, in einem geschützten Rahmen spirituelle Zugänge zur eigenen Seele und zu Gott zu suchen und zu entwickeln.
Im seelsorglichen Gespräch, in Gottesdiensten, in Ritualen (Schuld-
bekenntnis, Vergebung, Segnung) und im Gebet können sich diese Zugänge öffnen
Die Seelsorgerin, der Seelsorger, mit der Schweigepflicht ausgestattet, stehen im Kontext der Klinik als die Personen, die nicht der Institution verpflichtet sind und nicht beurteilen, bewerten und verändern müssen.
Sie stehen in einem starken Spannungsfeld: da wirkt die destruktive Energie der Straftat des Patienten. Da ist der von Ängsten geprägte enge Lebensraum in der forensischen Psychiatrie. Darin will Seelsorge die bedingungslose Zuwendung Gottes zu jedem Menschen verkündigen und wirksam werden lassen.
Durch das ‚Netzwerk Kirche’ hat die Seelsorge - auf Wunsch des Patienten - eine Perspektiven und Hoffnung weckende Möglichkeit, Kontakte zu seinem sozialen Umfeld zu suchen oder wiederherzustellen.
Zur Zielgruppe der Seelsorge gehören auch die Pflegenden und Therapeuten, die in diesem Spannungsfeld arbeiten und für sich Begleitung suchen.
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