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Wenn Menschen todkrank sind, ständig unter unerträglichen Schmerzen leiden oder aus psychischen Gründen des Lebens überdrüssig sind, dann wünschen sich Manche zu sterben, und sie wünschen sich Hilfe zum Sterben, Sterbehilfe, also Hilfe, um den eigenen Tod bewusst herbeizuführen. Ob diesem Wunsch stattgegeben werden darf, wird in Deutschland kontrovers diskutiert.
Kurz gefasst gibt es drei Arten von Sterbehilfe:
- Aktive Sterbehilfe
- Passive Sterbehilfe
- Indirekte Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe z.B. durch die Verabreichung tödlicher Medikamente ist in Deutschland verboten.
Passive Sterbehilfe ist die Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen bei Schwerstkranken oder Unfallopfern und unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Indirekte Sterbehilfe bedeutet Medikamentengabe zur Schmerzbekämpfung, wobei u.U. in Kauf genommen wird, dass diese Behandlung lebensverkürzend wirkt. Nach deutschem Recht müssen schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden, auch wenn vorzeitiger Tod die Folge sein kann.
Ausführlich wird dieses Thema in der Öffentlichkeit, in den Medien und in den Kirchen diskutiert.
Links:
de.wikipedia.org/wiki/sterbehilfe
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