|
Index - Beichtgeheimnis / Seelsorgegeheimnis |
|
|
|
|
Die seelsorgende Person, der Sie ein Beichtgeheimnis oder ein schuldhaftes Vergehen im Gespräch anvertraut haben, ist zu strengster Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch staatlichen und kirchlichen Stellen gegenüber.
Seelsorgegeheimnisgesetz
|